Kosten
Mein Beratungshonorar beträgt 90 Euro pro Zeitstunde (dies gilt auch bei Folgeberatungen per Skype, E-Mail oder Telefon). Eine Erstberatung beträgt in der Regel 60-90 Minuten.
Die Kosten für Therapien (z. B. Infusionen) variieren, sie werden aber grundsätzlich im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt.
Die Laborkosten werden separat erhoben. Gerade die speziellen Laboruntersuchungen sind oft kostspielig.
Beispiele (für Selbstzahler)
- Mikronährstoffdiagnostik: ab ca. 60 Euro bis ca. 800 Euro (je nach Umfang)
- Hormondiagnostik inkl. Schilddrüse: ca.300 Euro
- Mikronährstoffinfusion variiert je nach Bedarf zwischen 122-144 Euro
Erstattung
Behandlungskosten, sowie verordnete Medikamente werden teilweise oder vollständig von privaten Krankenkassen oder von der privaten Zusatzversicherung zu den in Ihrem Vertrag vereinbarten Bedingungen übernommen.
Im Rahmen der Steuererklärung können die beim Heilpraktiker anfallenden Kosten als außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden.
Sie erhalten von uns immer eine Rechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass meine Beratungskosten und auch die Laborkosten nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe von privaten oder Zusatzversicherungen übernommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen.
Leider kommt es in letzter Zeit oft zu Problemen bei der Erstattung gerade von Laborleistungen durch private Krankenversicherungen und/oder Behilfestellen.
Da ich meine Zeit lieber meinen Patienten und deren Behandlungen widme, möchte ich darauf hinweisen, dass ich bei Ablehnungen durch Kostenträger aus Zeitgründen keine Widersprüche/Gutachten o. ä. für Sie erstellen kann.
Abrechnungsgrundlage ist die z.Zt. gültige Gebührenordnung des Fachverbands für Heilpraktiker( GebüH).
Diese ist keine rechtsverbindliche Grundlage, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung.
Die Preise enthalten keine Ausfallpauschale. Die Absage eines Termins muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin geschehen. Spätere Absagen werden dem Patienten in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.